Interessenvertretung

Unsere Gesellschaft ist pluralistisch. Viele Interessengruppen versuchen, einen möglichst großen Einfluss geltend zu machen und damit ihren Vorstellungen und Zielen zum Durchbruch zu verhelfen.

Auch Arbeitgeber bilden eine solche Gruppe. Sie ist heterogen und bedarf, um mit möglichst nur einer Stimme vernehmlich zur richtigen Zeit und am richtigen Ort zu sprechen, der Organisation und fachkundiger Zuarbeit.

Dabei helfen die Arbeitgeberverbände. Sie organisieren die Interessenvertretung, insbesondere in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung, in denen es um die Steuerung und Verwendung der Versicherungsbeiträge geht, die sich zu Milliardenbeträgen addieren.

Das bedeutet Interessenvertretung in

  • Vorständen und Vertreterversammlungen der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (AOKs, Betriebskrankenkassen)
  • Vorständen und Vertreterversammlungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)
  • Vorständen und Vertreterversammlungen der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
  • Verwaltungsausschüssen der Agenturen für Arbeit